Erklärung zur Barrierefreiheit
der Compay GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
2. Welche Inhalte stellt Compay derzeit barrierefrei zur Verfügung?
3. Wie werden die Inhalte zur Verfügung gestellt?
4. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
5. Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben
6. Angaben zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Recht
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Compay GmbH ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und darüber hinaus bemüht, Inhalte barrierefrei anzubieten.
Der barrierefreie Zugang gilt für Desktop-Anwendungen und für mobile Anwendungen (Ios und Android) unter Verwendung von Bildern und Tönen.
2. Welche Inhalte stellt Compay derzeit barrierefrei zur Verfügung?
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der öffentlich zugänglichen Website www.compay.de, einschließlich der Footer-Navigation,
- Bei Eingabe von Zahldaten, wenn etwas gekauft wird, und die Zahldaten von Compay erhoben werden,
- Das User-Help-Desk und das Support-Portal,
- E-Mails und PDF-Dokumente
Compay ist dabei, weitere Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen.
3. Wie werden die Inhalte zur Verfügung gestellt?
3.1 Format und Struktur: Alle Inhalte sind im Format HTML5. Die Struktur ist klar und sinnvoll aufgebaut:
- Überschriften haben eine logische Reihenfolge (zuerst große Überschriften, dann kleinere).
- Abschnitte sind deutlich getrennt.
- Listen werden richtig als Aufzählungen dargestellt.
3.2 Kompatibilität mit Hilfsmitteln:
- Die Inhalte funktionieren gut mit gängigen Vorlese-Programmen (Screenreader) wie NVDA, JAWS oder VoiceOver.
- Alle Elemente, mit denen man interagieren kann (wie Links, Knöpfe, Auswahlfelder), lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen.
3.3 Einhaltung der WCAG 2.1 Regeln (Mindest-Stufe AA)
Wir halten uns strikt an die internationalen Regeln für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1), mindestens Stufe AA. Das gilt besonders für:
- Ausreichend starke Farbunterschiede zwischen Text und Hintergrund,
- Gut lesbare Schriftgrößen,
- Sinnvolle Beschreibungen für Bilder (Alternativtexte),
- Gutes Darstellen auf verschiedenen Geräten (Handy, Tablet, Computer).
Es werden zusätzliche barrierefreie Funktionen angeboten:
- Vorlese-Funktion: Es gibt eine Funktion, die den Text auf der Website und in der App vorliest.
- Schriftgröße anpassen: Über eine spezielle Werkzeugleiste (Barrierefreiheits-Toolbar) kann man die Schrift größer oder kleiner stellen.
- Einfache-Sprache-Modus (geplant): Es soll bald möglich sein, die Inhalte in noch einfacherer Sprache anzuzeigen (dieser Modus wird gerade vorbereitet)
- Klare Beschriftungen: Alle Links und Interaktionen sind klar und verständlich beschriftet. Zum Beispiel „AGB in barrierefreier Ansicht öffnen“.
4. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.
5. Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren bei Inhalten der Compay GmbH aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren nach Möglichkeit zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Anwendung und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist. Sie können dafür einfach den entsprechenden Link aus der Adresszeile Ihres Browsers kopieren und mitsenden. Sie erreichen uns über folgende Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail: support@compay.de
- Telefon: +49 (0)211 85 96 80 60
- Postanschrift: Compay GmbH, Mettmanner Straße 25, Gebäude 13, 40699 Erkrath
6. Angaben zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF). Die MLBF existiert noch nicht formal, inzwischen hat das Land Sachsen-Anhalt aber eine Kontaktmöglichkeit für die MLBF (aufrufbar unter https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen) geschaffen.